In einem rechtsstaatlich einmaligen Prozess verlangt die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Kantonsrats, dass die Steuerzahlenden 23 Millionen Franken an Unternehmensgewinnen subventionieren. Dies auf Grund eines nicht veröffentlichen Berichts, trotz laufendem Gerichtsverfahren bezüglich Gewinnrückführung der Corona-Hilfsgelder und dem während der Corona-Krise stets betonten Mantra, dass mit Steuergeldern keine privaten Gewinne zu finanzieren sind. «Aus der ohnehin schon sehr unternehmerfreundlichen Hilfsvorlage droht nun eine einseitige Subventionsvorlage zu werden», sagt Marcel Budmiger, Geschäftsleiter des Luzerner Gewerkschaftsbunds (LGB). Die Gewerkschaften appellieren an die ordnungs- und finanzpolitische Verantwortung des Kantonsrats, dieser Steuergeldverschwendung Einhalt zu gebieten.
Während für die Corona-Hilfsgelder – zurecht - eine grosszügige Lösung für betroffene Unternehmen erarbeitet wurde, blieben die meisten Anliegen der Arbeitnehmenden auf der Strecke. Weder wurden die Hilfsgelder an ein Kündigungsmoratorium gekoppelt, noch gab es einen vollen Ausgleich für den Lohnausfall der Angestellten bei Kurzarbeit. Die Gewerkschaften haben die Härtefallhilfen dennoch gestützt – auch gegen anfänglichen Widerstand insbesondere des Luzerner Gewerbeverbands (KGL). Einerseits konnte so immerhin ein Teil der Arbeitsplätze gerettet werden, andererseits war immer klar, dass KEINE Gewinne mit Steuergeldern finanziert werden sollen. Diese Forderungen und Versprechen interessieren den KGL heute nicht mehr. Steuern werden scheinbar erhoben, um sie auch an Unternehmen, die hohe Gewinne schreiben, umzuverteilen.
Keine Subventionierung von Kündigungen
Die geplante Gewinnrückführung ist ein Paradebeispiel für die Einseitigkeit der bürgerlichen Finanzpolitik: Steuergeschenke und neuerdings Subventionen für Unternehmen bei gleichzeitigem Leistungsabbau für die Bevölkerung. Welchen Anteil der 23 Millionen der Kanton Luzern zu stemmen hat, ist noch unklar – je nachdem wie verantwortlich das Seco mit seinen Geldern umgeht. Diese Millionen fehlen dann aber angeblich wieder für Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft der Luzerner Bevölkerung. Dass nun Gewinne von Unternehmen subventioniert werden können, die trotz Hilfsgeldern Kündigungen ausgesprochen haben, verdeutlicht diese Einseitigkeit. «Sollte der Kantonsrat an den Gewinnsubventionen festhalten, sollen immerhin jene Arbeitgebenden ausgeschlossen werden, die aus Gewinngründen ihrer sozialen Verantwortung nicht nachgekommen sind», fordert LGB-Vizepräsident Giuseppe Reo.